ein anerkannter Pflegegrad (1–5)
Pflege in der eigenen Häuslichkeit, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen
Unser Ziel ist es, Sie bedarfsgerecht zu unterstützen und Ihnen den Zugang zu den vorgesehenen Leistungen so einfach wie möglich zu machen.
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat.
Sie haben keinen Aufwand, wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse
Unsere Produkte sind von höchster Qualität und CE-geprüft
Per GLS oder DHL jeden Monat versandkostenfrei und bequem zu Ihnen nach Zuhause.
Sie können die Belieferung jederzeit beenden, sie haben keine Verpflichtungen
Sie benötigen für die Bestellung kein Rezept vom Arzt
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat.
Sie haben keinen Aufwand, wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse
Unsere Produkte sind von höchster Qualität und CE-geprüft
Per GLS oder DHL jeden Monat versandkostenfrei und bequem zu Ihnen nach Zuhause.
Sie können die Belieferung jederzeit beenden, sie haben keine Verpflichtungen
Sie benötigen für die Bestellung kein Rezept vom Arzt
Bei Helpbox24 gibt es keine versteckten Kosten und es kommen keine Zuzahlungen auf Sie zu. Mit Ihrer Bestellung gehen Sie somit kein Risiko ein.
Ihre erste Helpbox senden wir Ihnen ca. zwei Wochen nach der Beantragung.
Sie erhalten die Pflegehilfsmittel bisher von einem anderen Anbieter und möchten gern zu uns wechseln? Kein Problem! Sie können jederzeit bei Ihrem aktuellen Anbieter kündigen und zu uns wechseln.
Sie oder die zu pflegende Person können kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten. Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro im Monat. Gemäß Pflegestärkungsgesetz § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB X müssen dafür lediglich diese Bedingungen erfüllt werden:
Nein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich. Mit Ihrer Bestellung gehen Sie daher kein Risiko ein. Es gibt keine Mindestlaufzeit, keine vertragliche Bindung und keine versteckten Kosten oder Zuzahlungen.
Gemeinsam mit Ihnen stellen wir die Artikel so zusammen, dass sie genau Ihrem individuellen Bedarf entsprechen und gleichzeitig vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen werden können. Sowohl die persönliche Beratung als auch der Versand Ihrer Helpbox sind für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Sollte Ihre Pflegekasse die Kostenübernahme ablehnen, senden wir Ihnen keine Pflegebox zu – und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Ja. Auch wenn der Pflegebedürftige von einem Pflegedienst betreut wird (der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt), haben Sie Anspruch auf unsere kostenlosen Pflegehilfsmittel. Die pflegebedürftige Person muss lediglich neben dem Pflegedienst noch von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Bekannter oder Freund) gepflegt werden.
Das Bewilligungsverfahren bei Ihrer Pflegekasse kann erfahrungsgemäß bis zu 2-4 Wochen dauern. Sobald wir die Bewilligung vorliegen haben, senden wir Ihnen Ihre erste Helpbox sofort am nächsten Tag zu. Danach folgen die weiteren Lieferungen regelmäßig alle vier Wochen.
Die Kostenübernahme der Pflegekasse gilt in fast allen Fällen für unbestimmte Zeit. Bei der Ausnahmen der befristeten Kostenübernahmen kümmern wir uns natürlich gern um die Verlängerung.
Fall Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig sind und noch keinen anerkannten Pflegegrad haben, muss man bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf den Pflegegrad stellen. Danach können Sie Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, wie z.B. unsere kostenlose Helpbox, erhalten.
Ja, Sie können selbstverständlich jederzeit die Zusammenstellung Ihrer Box ändern und so an Ihre Bedürfnisse anpassen. Ein kurzer Anruf bei uns oder eine E-Mail reichen dafür aus.
Die Pflegekasse erstattet Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind und zur häuslichen Grundpflege dienen. Dies sind Produkte wie Flächen- und Handdesinfektion, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz, und Bettschutzeinlagen.
Diese Hilfsmittel in unseren Pflegeboxen sollen Ihnen Ihren Alltag erleichtern und zur Verbesserung Ihrer Beschwerden beitragen. Darüber hinaus sollen die Pflegehilfsmittel auch dem Schutz (vor z.B. Infektionen) des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person dienen.
Ja. Sie werden dafür im Antrag gefragt ob und wie viele Bettschutzeinlagen Sie benötigen. Die Pflegekasse übernimmt maximal 4 Bettschutzeinlagen pro Jahr. Sie können so zusätzlich über 100 Euro im Jahr sparen.
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind bei den Pflegekassen ein eigener Posten, der nicht zur Produktgruppe zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54) zählt und somit nicht über die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro abgedeckt ist. Die jeweiligen Kosten werden nicht miteinander verrechnet, somit ist die gleichzeitige Nutzung von wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen und Pflegehilfsmitteln möglich.
Die Lieferung erfolgt nach der Genehmigung durch die Pflegekasse und ist für Sie kostenfrei. Die gesetzliche Zuzahlung übernehmen wir gern für Sie. Je nach Pflegekasse werden 2-4 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen genehmigt und einmal im Jahr an Sie kostenfrei verschickt.
Sie können die Belieferung mit Ihrer Helpbox jederzeit kündigen. Eine kurze Email oder ein Brief genügt dafür. Es besteht keine Mindestlaufzeit oder Vertragsbindung.
Ja, wir bieten Ihnen einen umfassenden und flexiblen Service: Auf Wunsch können Sie die Belieferung jederzeit pausieren oder Ihre Helpbox vorübergehend an eine andere Adresse innerhalb Deutschlands senden lassen.
Ein kurzer Anruf über unsere Hotline oder eine E-Mail genügt. Wir kümmern uns um den Rest.
Ja. In der Regel genügt es, wenn Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter telefonisch oder schriftlich kündigen. Gern stellen wir Ihnen auch eine Wechselerklärung für Ihre Pflegekasse zur Verfügung – rufen Sie uns einfach kurz an oder senden Sie uns eine E-Mail, und wir lassen Ihnen diese unkompliziert zukommen.
Sollten Sie Ihre Pflegehilfsmittel aktuell über eine Apotheke oder ein Sanitätshaus mit einer Dauergenehmigung beziehen, muss diese Lieferung dort zunächst persönlich gekündigt werden, bevor Sie anschließend bei uns bestellen können.