Personen, die zu Hause gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € pro Monat. Diese Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Wir beraten Sie dazu, welche Pflegehilfsmittel in Ihrer Situation sinnvoll und notwendig sind, und klären mit Ihnen gemeinsam, welche Leistungen Ihnen zustehen. Anschließend übernehmen wir für Sie die gesamte organisatorische Abwicklung mit der Pflegekasse. Dadurch entsteht für Sie kein zusätzlicher Aufwand – Sie erhalten die benötigten Hilfsmittel regelmäßig und zuverlässig.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel und die Übernahme der Kosten durch Ihre Pflegekasse sind:

ein anerkannter Pflegegrad (1–5)

Pflege in der eigenen Häuslichkeit, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen

Unser Ziel ist es, Sie bedarfsgerecht zu unterstützen und Ihnen den Zugang zu den vorgesehenen Leistungen so einfach wie möglich zu machen.

Pflegehilfsmittel – wir beraten, organisieren und entlasten.

Wie kann ich bestellen?

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an.

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Die Vorteile unserer Pflegeboxen

Volle Kostenübernahme

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat.

Keine Formalitäten

Sie haben keinen Aufwand, wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse

Hohe Qualität

Unsere Produkte sind von höchster Qualität und CE-geprüft

Zuverlässige Lieferung

Per GLS oder DHL jeden Monat versandkostenfrei und bequem zu Ihnen nach Zuhause.

Keine Vertragsbindung

Sie können die Belieferung jederzeit beenden, sie haben keine Verpflichtungen

Ohne Rezept

Sie benötigen für die Bestellung kein Rezept vom Arzt

Volle Kostenübernahme

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat.

Keine Formalitäten

Sie haben keinen Aufwand, wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse

Hohe Qualität

Unsere Produkte sind von höchster Qualität und CE-geprüft

Zuverlässige Lieferung

Per GLS oder DHL jeden Monat versandkostenfrei und bequem zu Ihnen nach Zuhause.

Keine Vertragsbindung

Sie können die Belieferung jederzeit beenden, sie haben keine Verpflichtungen

Ohne Rezept

Sie benötigen für die Bestellung kein Rezept vom Arzt

Bei Helpbox24 gibt es keine versteckten Kosten und es kommen keine Zuzahlungen auf Sie zu. Mit Ihrer Bestellung gehen Sie somit kein Risiko ein.

Ihre erste Helpbox senden wir Ihnen ca. zwei Wochen nach der Beantragung.

Sie erhalten die Pflegehilfsmittel bisher von einem anderen Anbieter und möchten gern zu uns wechseln? Kein Problem! Sie können jederzeit bei Ihrem aktuellen Anbieter kündigen und zu uns wechseln.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Sie oder die zu pflegende Person können kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten. Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro im Monat. Gemäß Pflegestärkungsgesetz § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB X müssen dafür lediglich diese Bedingungen erfüllt werden:

  • Sie haben einen Pflegegrad von 1-5
  • Sie leben im zu Haus oder im häuslichen Umfeld (dazu gehört auch eine Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen)
  • Sie werden von mindestens einer Person gepflegt (z.B. Angehöriger, Freund, Bekannter oder Pflegedienst)

Muss ich etwas zuzahlen?

Nein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich. Mit Ihrer Bestellung gehen Sie daher kein Risiko ein. Es gibt keine Mindestlaufzeit, keine vertragliche Bindung und keine versteckten Kosten oder Zuzahlungen.

Gemeinsam mit Ihnen stellen wir die Artikel so zusammen, dass sie genau Ihrem individuellen Bedarf entsprechen und gleichzeitig vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen werden können. Sowohl die persönliche Beratung als auch der Versand Ihrer Helpbox sind für Sie selbstverständlich kostenfrei.

Sollte Ihre Pflegekasse die Kostenübernahme ablehnen, senden wir Ihnen keine Pflegebox zu – und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Ja.  Auch wenn der Pflegebedürftige von einem Pflegedienst betreut wird (der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt), haben Sie Anspruch auf unsere kostenlosen Pflegehilfsmittel. Die pflegebedürftige Person muss lediglich neben dem Pflegedienst noch von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Bekannter oder Freund) gepflegt werden.

Wie lange dauert die Lieferung?

Das Bewilligungsverfahren bei Ihrer Pflegekasse kann erfahrungsgemäß bis zu 2-4 Wochen dauern. Sobald wir die Bewilligung vorliegen haben, senden wir Ihnen Ihre erste Helpbox sofort am nächsten Tag zu. Danach folgen die weiteren Lieferungen regelmäßig alle vier Wochen.

Wie lange gilt der Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?

Die Kostenübernahme der Pflegekasse gilt in fast allen Fällen für unbestimmte Zeit. Bei der Ausnahmen der befristeten Kostenübernahmen kümmern wir uns natürlich gern um die Verlängerung.

Wo kann ich einen Pflegegrad beantragen?

Fall Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig sind und noch keinen anerkannten Pflegegrad haben, muss man bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf den Pflegegrad stellen. Danach können Sie Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, wie z.B. unsere kostenlose Helpbox, erhalten.

Kann ich die ausgewählte Helpbox wechseln?

Ja, Sie können selbstverständlich jederzeit die Zusammenstellung Ihrer Box ändern und so an Ihre Bedürfnisse anpassen. Ein kurzer Anruf bei uns oder eine E-Mail reichen dafür aus.

Welche Produkte können Sie bei Helpbox24 kostenlos bestellen?

Die Pflegekasse erstattet Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind und zur häuslichen Grundpflege dienen. Dies sind Produkte wie Flächen- und Handdesinfektion, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz, und Bettschutzeinlagen.

Diese Hilfsmittel in unseren Pflegeboxen sollen Ihnen Ihren Alltag erleichtern und zur Verbesserung Ihrer Beschwerden beitragen. Darüber hinaus sollen die Pflegehilfsmittel auch dem Schutz (vor z.B. Infektionen) des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person dienen.

Kann ich wiederverwendbare Bettschutzeinlagen kostenlos dazu bestellen?

Ja. Sie werden dafür im Antrag gefragt ob und wie viele Bettschutzeinlagen Sie benötigen. Die Pflegekasse übernimmt maximal 4 Bettschutzeinlagen pro Jahr. Sie können so zusätzlich über 100 Euro im Jahr sparen.

Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind bei den Pflegekassen ein eigener Posten, der nicht zur Produktgruppe zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54) zählt und somit nicht über die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro abgedeckt ist. Die jeweiligen Kosten werden nicht miteinander verrechnet, somit ist die gleichzeitige Nutzung von wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen und Pflegehilfsmitteln möglich.

Die Lieferung erfolgt nach der Genehmigung durch die Pflegekasse und ist für Sie kostenfrei. Die gesetzliche Zuzahlung übernehmen wir gern für Sie. Je nach Pflegekasse werden 2-4 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen genehmigt und einmal im Jahr an Sie kostenfrei verschickt.

Ich bin privat versichert. Habe ich trotzdem Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?

Aus organisatorischen Gründen können wir Privatversicherte (PKV, Beamte und Beihilfeberechtigte) derzeit leider nicht beliefern. Eine Bestellung für eine Helpbox ist aktuell ausschließlich für gesetzlich Versicherte möglich.

Wie kann ich die Belieferung mit meiner Helpbox kündigen?

Sie können die Belieferung mit Ihrer Helpbox jederzeit kündigen. Eine kurze Email oder ein Brief genügt dafür. Es besteht keine Mindestlaufzeit oder Vertragsbindung.

Kann ich meine Belieferung pausieren, wenn ich z.B. im Urlaub bin?

Ja, wir bieten Ihnen einen umfassenden und flexiblen Service: Auf Wunsch können Sie die Belieferung jederzeit pausieren oder Ihre Helpbox vorübergehend an eine andere Adresse innerhalb Deutschlands senden lassen.

Ein kurzer Anruf über unsere Hotline oder eine E-Mail genügt. Wir kümmern uns um den Rest.

Ich beziehe meine Pflegehilfsmittel über einen anderen Anbieter bzw. im Sanitätshaus. Kann ich zu Helpbox wechseln?

Ja. In der Regel genügt es, wenn Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter telefonisch oder schriftlich kündigen. Gern stellen wir Ihnen auch eine Wechselerklärung für Ihre Pflegekasse zur Verfügung – rufen Sie uns einfach kurz an oder senden Sie uns eine E-Mail, und wir lassen Ihnen diese unkompliziert zukommen.

Sollten Sie Ihre Pflegehilfsmittel aktuell über eine Apotheke oder ein Sanitätshaus mit einer Dauergenehmigung beziehen, muss diese Lieferung dort zunächst persönlich gekündigt werden, bevor Sie anschließend bei uns bestellen können.

Kontakt

Wir als Helpbox24 sind einer der führenden Dienstleister rund um das Thema Pflegehilfsmittel in Deutschland.

Rufen Sie uns gern an. Wir sind Montag bis Donnerstag von 08 bis 17 Uhr und Freitag 08 bis 13 Uhr für Sie da.
Alternativ können sie uns hier auch eine Nachricht senden.

03861 - 5339708